Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen.
Grundsätzliches
Viele Menschen wissen nicht, dass z.B. Ehepartner nicht automatisch ein gesetzliches Vertretungsrecht für den anderen Ehegatten haben, auch dann nicht, wenn dieser etwa krankheitsbedingt nach Schlaganfall oder bei Demenz nicht mehr selber entscheidungsfähig ist. Insofern ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar, wenn man in diesen Fällen die gerichtliche Einsetzung eines Betreuers vermeiden will. Zudem sind erhebliche laufende Kosten für einen gerichtlich bestellten Betreuer zu tragen.
Zwar werden vom Gericht in der Regel Angehörige wie Ehepartner oder Kinder zur ehrenamtlichen rechtlichen Vertretung eingesetzt, aber nur bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht wird der gerichtliche Weg vermieden und die gewählten Personen kommen unmittelbar in die Rolle des Betreuers. Nur dann dürfen sie die Angelegenheiten ihrer kranken Angehörigen rechtswirksam in deren Sinn regeln.
Im Netz kursieren allerdings immer noch Formulare, die nicht den juristischen Anforderungen genügen. Deshalb sollte man nur auf solche Formulare zurückgreifen, die etwa von spezialisierten Anwaltskanzleien angeboten werden oder auch vom Bundesministerium der Justiz.
Sollen von einer Vorsorgevollmacht auch Verfügungen abgedeckt werden, die generell notarieller Beurkundung bedürfen, wie z.B. Grundstücks- oder Darlehensverträge, dann wird auch eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht benötigt.
Kosten
Die Kosten für die Beurkundung einer allgemeinen Vollmacht bestimmen sich nach dem Wert des Vermögens. Maximal darf die Hälfte Ihres Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG). Für die Beurkundung der Vorsorgevollmacht fällt eine 1,0 Gebühr an. Bei einem Gesamtvermögen von z.B. 800.000 € würden 842 € als Gebühren anfallen inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Gebührenrechner hilft bei der Kostenkalkulation.
Empfehlung: Rechtzeitig und schriftlich
Es empfiehlt sich, eine möglichst umfassende Vorsorgevollmacht auszustellen, wenn Sie verhindern möchten, dass es zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren kommt. Eine bestimmte Form ist bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Es ist insbesondere grundsätzlich keine notarielle Beurkundung erforderlich (es sei denn, die Vollmacht bezieht sich auf den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz oder die Aufnahme von Verbraucherdarlehen).
Allerdings ist aus Beweisgründen dringend anzuraten, die Vorsorgevollmacht schriftlich auszustellen, weil sich bei mündlich erteilten Vollmachten stets das Problem stellt, wie der Bevollmächtigte beweisen soll, dass er tatsächlich bevollmächtigt ist. Dasselbe gilt für Patientenverfügungen.
Es ist im Grunde nie zu früh für die Erteilung von Vorsorgeverfügungen!