Wer sich für die Investition in geschlossene Fonds entscheidet, trägt damit das volle Risiko als Unternehmer inklusive der Möglichkeit von Totalverlusten. Einfluss auf die Verwaltung und ein wirtschaftliches Management seiner Kapitalanlage hat er dagegen nur in sehr geringem Ausmaß. Staatliche Kontrollen, beispielsweise betriebswirtschaftliche Prüfungen durch die BaFin, sind für geschlossene Fonds nicht vorgesehen. Auch eine Regulation durch die Börsenaufsicht ist bei ihnen nicht gegeben. Im Endeffekt sind Anleger bei geschlossenen Fonds dem ökonomischen Sachverstand und dem Risikoverhalten der Fonds-Initiatoren weitestgehend ausgeliefert. Hinzu kommt für viele Fonds ein insgesamt schwieriges wirtschaftliches Umfeld. Das Beispiel "Schiffsbeteiligungen" zeigt, in welchem Maße geschlossene Fonds als Anlagemodell inzwischen obsolet sind: Viele Reedereien schreiben inzwischen rote Zahlen. Anleger müssen in diesem Fall sowohl mit Insolvenzen als auch mit Notverkäufen oder Rückforderungen von Fondsausschüttungen rechnen.
Geplante rechtliche Regelungen - weder ausreichend noch klar durchdacht
Erfolglose geschlossene Fonds für Schiffe oder Windparks können sich aufgrund wirtschaftlicher Faktoren oder falscher Windprognosen immerhin noch auf das unternehmerische Risiko berufen, das für ihre Investoren grundsätzlich im Raum steht. Viele geschlossene Fonds arbeiten jedoch hart am Rand der geltenden Gesetze, in einigen Fällen fließt das Kapital der Fondsanleger nicht einmal in die Projekte, die der Prospekt versprochen hat. Aufgrund von neuen EU-Regelungen für die Kapitalanlage will die BaFin geschlossene Fonds künftig genauer kontrollieren und Aktivitäten unseriöser Anbieter verhindern. Der entsprechende Gesetzentwurf ist bisher nur in Vorbereitung, für die Mehrheit der Investoren in geschlossene Fonds wird er keine Verbesserungen bringen.
Die staatliche Aufsicht ist im Wesentlichen auf geschlossene Fonds mit einem Volumen ab 100 Millionen Euro vorgesehen, rund 90 Prozent der Fonds erreichen diese Grenze jedoch gar nicht. Gleichzeitig soll die Prospekthaftung für geschlossene Fonds sogar vermindert werden, was die rechtliche Ausgangsposition der Anleger sogar verschlechtert: Bisher konnten sie auch gegen die Hintermänner eines geschlossenen Fonds wegen fehlerhafter Prospekte Ansprüche erheben, künftig würde dafür nur noch die Kapitalgesellschaft haften.
No-Go´s bei Investitionen in geschlossene Fonds
Wenn die Kapitalgesellschaft geschlossene Beteiligungen als Blind-Pool-Anlage bewirbt, das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Zeichnung der Fondsanteile noch gar nicht definiert ist, wenn ausgelobten Traumrenditen von mehr als acht Prozent pro Jahr ein Verwaltungs- und Vertriebsaufwand von 30 Prozent gegenübersteht oder frühere Fonds des Initiators bereits am Zweitmarkt für geschlossene Kapitalbeteiligungen gehandelt werden: Finger weg! Auch bei einem schlechten wirtschaftlichen Branchenumfeld oder einem überhitzen Markt - im ersten Szenario beispielsweise bei Schiffen oder Büroimmobilien, im zweiten bei erneuerbaren Energien - ist das Verlustrisiko regelmäßig deutlich höher als die Renditechancen. Das Pleite-Hotel in Heiligendamm wurde seinerzeit unter anderem als "Liebhaberobjekt" mit historischer Reputation beworben. Alle Alarmglocken sollten läuten, wenn geschlossene Fonds bei finanziellen Schieflagen eine weitgehende Nachschusspflicht der Investoren fordern. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten nehmen die Gerichte die Gesellschafterverträge für geschlossene Fonds inzwischen sehr exakt unter die Lupe.
Nach einem BGH-Urteil (II ZR 96/06) müssen für Nachschusspflichten zwingend Obergrenzen gelten und ihre Voraussetzungen vertraglich exakt geregelt sein. Beschließen lassen sie sich zudem nur mit Zustimmung der betroffenen Investoren. Aus Expertensicht gibt es nur wenige empfehlenswerte Angebote in diesem Sektor. Schwierig ist auch der vorzeitige Ausstieg aus den oft lang laufenden Beteiligungen. Die einzige Möglichkeit ist oft nur die Veräußerung am Zweitmarkt - hier werden dann aber auch die kräftigen Kursabschläge von teilweise mehr als 50% deutlich.
Je nach Risikoneigung und der vorhandenen Vermögensstruktur kann ein derartiges Investment für einzelne Anleger natürlich trotzdem interessant sein. Mehr als eine Beimischung zu einer ausgewogenen Vermögensstruktur mit guter Risikostreuung sollten geschlossene Fonds jedoch in keinem Falle sein. Die Zusammenarbeit mit einem wirklich unabhängigen Berater, der ohne Provisions-Interessen berät, dient bei Investitionen in geschlossene Fonds sehr explizit der Risikobegrenzung.